26. Privatkläger C.________ C.________ stellte am 10. September 2016 Strafantrag und konstituierte sich als Privatkläger (pag. 434 f.). Der anwaltlich vertretene Privatkläger C.________ verlangte eine angemessene Genugtuung in gerichtlich zu bestimmender Höhe, mindestens jedoch CHF 4‘000.00 zuzüglich 5% Zins seit dem 9. September 2016 (pag. 1282 ff.). Die Genugtuungsforderung von mindestens CHF 4‘000.00 wurde insbesondere damit begründet, dass eine besonders verwerfliche Handlung vorliege und diese erhebliche Schädigungsfolgen nach sich gezogen hätten (pag. 1282 ff.).