Zwar ist der Beschuldigte nach Vorliegen des vorinstanzlichen Urteils mehrmals auf Kurve gegangen, wofür er vom Massnahmenzentrum diszipliniert wurde. Das aktuelle Betreuungsjournal der Jugendanwaltschaft Bern-Mittelland (pag. 1901 ff.), das Protokoll der Standortsitzung des Massnahmenzentrums R.________ (pag. 1912 ff.) und der aktuelle Verlaufsbericht des Massnahmenzentrums R.________ (1931 ff.) zeigen indes eine positive Entwicklung bezüglich Verlauf der Massnahme und auch in Bezug auf die Persönlichkeit des Beschuldigten.