24. Strafmass und Strafvollzug Zusammenfassend erachtet die Kammer für die Schuldsprüche wegen mehrfachen Raubes und versuchter qualifizierter Erpressung, gemeinsam mit Mittätern begangen, eine jugendrechtliche Strafe von insgesamt 130 Tagen Freiheitsentzug als angemessen. Gemäss Art. 35 Abs. 1 JStG schiebt die urteilende Behörde den Vollzug eines Freiheitsentzuges von höchstens 30 Monaten ganz oder teilweise auf, soweit eine unbedingte Strafe nicht notwendig erscheint, um den Jugendlichen von der Begehung weiterer Verbrechen oder Vergehen abzuhalten.