23. Täterkomponenten Für das Vorleben und die persönlichen Verhältnisse, das Verhalten nach der Tat und im Strafverfahren sowie die Strafempfindlichkeit wird auf die vorinstanzlichen Ausführungen verwiesen (pag. 1509 f.). Ergänzend hierzu ist in Bezug auf die aktuellen persönlichen Verhältnisse auf die vorangehenden Ausführungen bei der Schutzmassnahme zu verweisen (Ziff. IV.17 hiervor). Die Täterkomponenten wirken sich insgesamt neutral aus.