Insgesamt ist eine grosse Gewaltbereitschaft erkennbar. Dem entwendeten Deliktsgut (JBL Boxen sowie ein Rucksack mit Wertsachen) kommt – im Gegensatz zur brutalen Vorgehensweise der Gruppe - auch hier eine eher untergeordnete Bedeutung zu, allerdings wurden mehr Wertsachen entwendet als beim ersten Raub. Es ist festzuhalten, dass der Beschuldigte - auch nachdem er den ersten Raub und die versuchte qualifizierte Erpressung sowie die Schläge von Y.________ gegenüber C.________ mitbekommen hatte - immer noch innerhalb dieser Gruppierung verblieb und mit dieser zusammen zurück auf die T.________ ging.