64 schaltete und in der Nähe eine Sirene ertönte, so dass sich der Beschuldigte und seine Kollegen in Richtung Bahnhof U.________ Süd entfernten. Die Kammer erachtet für die versuchte Tatbegehung eine Reduktion der Strafe um 10 Tage, d.h. von 50 Tagen auf 40 Tage, als angemessen. 21.3 Fazit Der Schuldspruch wegen versuchter qualifizierter Erpressung ergäbe somit für sich alleine beurteilt einen Freiheitsentzug von 40 Tagen. Asperierend wird er noch mit 30 Tagen berücksichtigt.