Die versuchte qualifizierte Erpressung hat sich somit über einen längeren Zeitraum hinweg „entwickelt“. Der Beschuldigte hat im Rahmen der Erpressung als Teil der Gruppierung geholfen, die Übermachtstellung der Gruppe und die Drohkulisse gegenüber den Privatklägern aufrecht zu erhalten. Ihm ist zu Gute zu halten, dass er sich gegen Ende des Vorfalls für C.________ mindestens verbal eingesetzt hat, um Y.________ von weiteren Schlägen gegenüber C.________ abzuhalten. Der Beschuldigte hat als Teil der Gruppe das Handeln und den Vorsatz der Gruppe mitgetragen.