Der Beschuldigte handelte mit direktem Vorsatz. Sein Handlungsziel hat er mit einem Kick sowie einem Faustschlag verfolgt - im Wissen, eine starke Rückendeckung zu haben. Einzig aufgrund der Tatsache, dass ein Päckchen Zigaretten erhältlich gemacht werden konnte sowie aufgrund des Einwands von J.________, dass er zuhause über CHF 150.00 verfüge, konnte die Gruppe davon abgehalten werden, erneut gewalttätig zu werden. Auch beim W.________ machte er sich den Vorsatz der anderen Mittäter zu eigen. Während der Beschuldigte auf der T.________ Auslöser und aktiv tätig war, hatte er beim W.___