_ drängen, sich durchsuchen und sich das Zigarettenpack und das Cap wegnehmen. Die schlussendlich durch diesen Raub erhältlich gemachte Beute (Zigarettenpacket, Cap) ist zwar wertmässig vergleichsweise gering, aber Ergebnis der wirksam eingesetzten Nötigungsmittel aus einer Kombination von Gewalt und Drohung. Dass letztlich nur ein Paket Zigaretten und ein Hut weggenommen werden konnten, hat einzig damit zu tun, dass die Privatkläger keine weiteren verwertbaren Wertgegenstände bei sich hatten. 20.2 Subjektive Tatkomponenten 20.2.1 Willensrichtung und Beweggründe Der Beschuldigte handelte mit direktem Vorsatz.