20. Einsatzstrafe (Raub vom 9. September 2016) 20.1 Objektive Tatkomponenten 20.1.1 Schwere der Verletzung oder Gefährdung des betroffenen Rechtsguts und Verwerflichkeit des Handelns Der Beschuldigte brachte bei diesem Raub den Stein ins Rollen. Er ging auf C.________ zu und fragte nach einer Zigarette. Nachdem sich C.________ das Zigarettenpack nicht aus den Händen reissen liess und sich J.________ einschaltete, verpasste der Beschuldigte J.________ einen Fusstritt an den Oberschenkel. Ungefähr acht weitere Kollegen des Beschuldigten stiessen sodann dazu und forderten J.__