19. Allgemeines zur Strafzumessung, Strafart, Strafrahmen, konkretes Vorgehen Auf die zutreffenden allgemeinen Ausführungen der Vorinstanz zur Strafzumessung und zu den gesetzlichen Grundlagen betreffend Strafen im Jugendrecht kann verwiesen werden (pag. 1504 f.). Der Beschuldigte hat sich vorliegend des mehrfachen Raubes und der versuchten qualifizierten Erpressung schuldig gemacht.