60 zwischen konnte er die Lehre als Gärtner EBA beginnen. Allerdings stellt ihn das Tätigkeitsfeld als Gärtner nicht zufrieden, er würde im zweiten Lehrjahr gerne zum Landschaftsgärtner wechseln. Als Unterstützung für diesen Einstieg in die Berufswelt, zur Festigung seiner Persönlichkeit, zur Aufarbeitung seiner Defizite und nicht zuletzt zur Festigung der hiervor dargelegten Entwicklung des Beschuldigten erachtet die Kammer eine Weiterführung der Unterbringung in einer Erziehungseinrichtung als notwendig.