Anlässlich der Standortbestimmung vom 13. August 2019 sei beschlossen worden, dass der Beschuldigte per 16. Juni 2019 in die nächste Phase wechseln könne, d.h. auf die Wohngruppe 1. Da die geplanten Vollzugsöffnungen fliessend erfolgen sollten, sei zunächst mit der Verfügung einer offenen Unterbringung zugewartet