Der Eintritt erfolgte rückwirkend per 13. Juni 2019. Dies wurde wie folgt begründet: Mit Verfügung vom 11. Juli 2018 sei für den Beschuldigten vorsorglich die Schutzmassnahme der Unterbringung in einer geschlossenen Erziehungseinrichtung sowie der ambulanten Behandlung angeordnet worden. Der Vollzug sei im Massnahmenzentrum R.________ erfolgt. Mit Verfügung vom 7. Dezember 2018 sei der Beschuldigte vorübergehend ins Psychiatriezentrum AQ.________ versetzt worden - und entsprechend sei vorsorglich die Unterbringung in einer geschlossenen Behandlungseinrichtung angeordnet worden.