17.6 Ausführungen der Jugendanwaltschaft betreffend Anordnung der vorsorglichen Unterbringung in einer offenen Erziehungseinrichtung (Verfügung vom 22. August 2019, pag. 1966 ff.) Mit Verfügung vom 22. August 2019 wurde die am 13. Dezember 2018 angeordnete vorsorgliche Unterbringung in einer geschlossenen Erziehungseinrichtung aufgehoben und durch die Schutzmassnahme der vorsorglichen Unterbringung in einer offenen Erziehungseinrichtung ersetzt. Der Eintritt erfolgte rückwirkend per 13. Juni 2019.