Der Expl. habe ein Mitwirken abgelehnt. Die beiden hätten dann den Überfall allein begangen und sich anschliessend nach AU.________ (Deutschland) abgesetzt. Derweil habe der Expl. seine Schwester angerufen und sich von seinen Kollegen distanziert, das heisst, wie sich der Expl. ausdrückt, «abgegrenzt». Er sei nach AV.________ und von dort nach AW.________ gefahren, wo er bei einer Kollegin übernachtet habe. Am folgenden Tag habe ihn die Schwester abgeholt. Dann sei der Expl. vier Monate «auf Kurve» geblieben, wobei er sich überwiegend bei seiner Schwester aufgehalten habe. Delikte habe er jedoch nicht begangen. Nachdem er verhaftet worden sei und sich im Untersuchungsgefängnis AX.