Dabei sei auch die Möglichkeit einer vorübergehenden Unterbringung bei einer Gastfamilie thematisiert worden, um eine geeignete Anschlusslösung zu finden. Am 23.05.2018 habe der Expl. telefonisch gegenüber der Jugendanwältin geäussert, dass er sich dies vorstellen könne, worauf entsprechende Vorkehrungen getroffen worden seien. Bevor ein Eintritt in eine Gastfamilie habe stattfinden können, sei der Expl. jedoch am 29.05.2018 nach einem bewaffneten Raubüberfall von der Polizei festgenommen worden. In der Folge ordnete die Jugendanwaltschaft Sicherungshaft an. Am 11.07.2018 wurde der Expl. aus der Sicherungshaft entlassen und ins Massnahmenzentrum R.________ überführt.