_ einberufen worden. Anlässlich dieses Gespräches, das am 05.04.2018 stattgefunden habe, habe er die Beweggründe für den von ihm an-gestrebten Institutionswechsel nicht konkretisieren können. Ausserdem habe er keinen Anlass für seinen Leistungsabfall in den vergangenen Wochen nennen können. Seitens des Jugend-heims sei ihm in Aussicht gestellt worden, dass trotz des Kurvengangs an den geplanten Öffnungsschritten festgehalten werde. Disziplinarische Massnahmen seien jedoch nicht verhandelbar. Dies habe ihn dazu bewogen, erneut auf Kurve zu gehen, worauf er von der Jugend-anwaltschaft ausgeschrieben worden sei.