Insgesamt erfülle der Expl. jedoch die schulischen Anforderungen. In diesem Semester hätten im Rahmen der ambulanten Behandlung nach Art. 14 JStG 13 Sitzungen stattgefunden. Die therapeutische Beziehung sei gefestigt worden, der Expl. zeige sich mittlerweile offen und transparent und bringe von sich aus auch brisante Themen ein. Die deliktrelevanten Problembereiche hätten eruiert werden können, erste deliktorientierte Elemente wie die Arbeit am Deliktkreis seien bereits behandelt worden. Der Expl. zeige sich dabei interessiert und aufnahmebereit.