Um dieser zu begegnen und gleichzeitig die Begutachtung durchführen zu können, habe die Jugendanwaltschaft die vorsorgliche Unterbringung in einer geschlossenen Erziehungseinrichtung angeordnet. Da der Beschuldigte grossen Widerstand gezeigt habe, das Gutachten auf der geschlossenen Gruppe im Jugendheim Q.________ zu machen, sei eine vorsorgliche geschlossene Unterbringung im Massnahmenzentrum R.________ erfolgt. Zusätzlich dazu sei vorsorglich die Schutzmassnahme der ambulanten Behandlung angeordnet worden.