sundheit des Beschuldigten gemacht und ein forensisches psychiatrisches Gutachten in Auftrag gegeben (im Verfahren BM 18 544). Gemäss Jugendanwaltschaft würden der Kurvengang vom 18. März 2018 – 29. Mai 2018, der neue Deliktsvorwurf sowie der fragliche Gesundheitszustand auf eine aktuelle schwerwiegende Gefährdung des Jugendlichen schliessen lassen. Um dieser zu begegnen und gleichzeitig die Begutachtung durchführen zu können, habe die Jugendanwaltschaft die vorsorgliche Unterbringung in einer geschlossenen Erziehungseinrichtung angeordnet.