Im Anschluss an die Festnahme und während der Sicherungshaft habe sich beim Beschuldigten abgezeichnet, dass sich eine Rückkehr in das Jugendheim Q.________ als schwierig gestalten und sich eine medizinische Begutachtung aufdränge würde. Aufgrund seiner Äusserungen, sich im Zusammenhang mit dem neuen Raubüberfall an gar nichts erinnern zu können und sich psychisch sehr schlecht zu fühlen sowie der Tatsache, dass die polizeiliche Festnahme nur drei Tage vor dem geplanten Eintritt in eine Gastfamilie erfolgt sei, worauf sich der Beschuldigte gefreut habe, habe sich die Jugendanwaltschaft Sorgen um die Ge-