Der Beschuldigte sei daraufhin im aktuellen Verfahren in Sicherheitshaft genommen worden, um den weiteren Verlauf der Massnahme planen zu können. Im Anschluss an die Festnahme und während der Sicherungshaft habe sich beim Beschuldigten abgezeichnet, dass sich eine Rückkehr in das Jugendheim Q.________ als schwierig gestalten und sich eine medizinische Begutachtung aufdränge würde.