___ auszuzeichnen (Reibungen und Verweigerungen in der Therapie, Ausfälligkeiten in der Berufsschule etc.). Vom 18. März 2018 – 29. Mai 2018 sei der Beschuldigte auf Kurve gewesen. Am 5. April 2018 sei der Beschuldigte zwar zu einem Gespräch im Jugendheim Q.________ erschienen, danach aber wieder entwichen. Am 1. Juni 2018 wäre der Eintritt in eine Gastfamilie geplant gewesen, auf die sich der Beschuldigte gefreut habe, weil er so nicht ins Jugendheim Q.________ hätte zurückkehren müssen.