17.2 Ausführungen der Jugendanwaltschaft betreffend Anordnung der vorsorglichen Unterbringung in einer geschlossenen Erziehungseinrichtung und einer ambulanten Behandlung vom 11. Juli 2018 (pag. 1636 ff.) Mit Verfügung vom 11. Juli 2018 wurde für den Beschuldigten per sofort vorsorglich die Schutzmassnahme der Unterbringung in einer geschlossenen Erziehungseinrichtung angeordnet, mit Vollzug im Massnahmenzentrum R.________.