_ führte in ihrem Bericht aus, dass der Beschuldigte enge Strukturen und Rahmenbedingungen benötige. Er sei weiterhin in seiner Entwicklung gefährdet, dies insbesondere auf Grund seines bagatellisierenden Verhaltens, seiner bestehenden Kontakte im sozialen Umfeld und der anhaltenden Suchtgefährdung. Der Beschuldigte sehe wenig Handlungsbedarf. Es sei nicht auszuschliessen, dass der Beschuldigte wieder rückfällig werde. Mit seinem Delikt während seiner Entweichung zeige er genau dieses Verhalten.