___ jedoch dazu neige, die therapeutische Anbindung unverbindlich zu halten bzw. einer gewissen Ernsthaftigkeit aus dem Weg zu gehen versuche. Auch die therapeutische Beeinflussbarkeit (Deliktsmotivationssenkung und Erhöhung der Steuerungsfähigkeit) werde durch die mangelnde offene und ehrliche Zusammenarbeit eingeschränkt. Die Weiterführung der bisherigen Therapie werde jedoch empfohlen. A.________ bagatellisiert die Delikte weiterhin und konnte bisher noch nicht durchgehend offen mit der Therapeutin über seine Delikte sprechen. Dem Jugendgericht erscheint es wichtig, dass A._____