weiterhin professionelle Unterstützung, ansonsten besteht die grosse Wahrscheinlichkeit, dass er zurück in alte Verhaltensmuster fällt. Aufgrund der vorhandenen Massnahmebedürftigkeit und Massnahmefähigkeit und basierend auf dem aus den Akten sowie an der Hauptverhandlung gewonnen Eindruck sowie aufgrund der Empfehlung des Jugendheims Q.________ ist für A.________ eine Unterbringung in einer offenen Erziehungseinrichtung anzuordnen. Die Verhältnismässigkeit ist gegeben.