16. Vorinstanzliche Würdigung Die Vorinstanz würdigte ihre Sachverhaltsfeststellungen in Bezug auf die Schutzmassnahmen wie folgt (pag. 1501 ff.): 4. Massnahmefähigkeit, Massnahmebedürftigkeit, anzuordnende Massnahme 4.1. Massnahmefähigkeit und Massnahmebedürftigkeit A.________ war es zu Hause bei seiner Mutter nicht möglich, einer geregelten Tagesstruktur nachzugehen. Der Mutter fehlt es am nötigen Erziehungs- und Aufsichtseinfluss. Sie hatte keine Kontrolle über A.________ und wusste bzw. weiss bis heute nicht, wie aus der Einvernahme an der Hauptverhandlung hervorgeht, wo und mit wem A.________ in Kontakt getreten war bzw. tritt.