15. Sachverhaltsmässig berücksichtigte Elemente durch die Vorinstanz Die Vorinstanz führte zusammenfasend die sachverhaltsmässig zu berücksichtigenden Elemente für die Anordnung einer Schutzmassnahme aus. Hierzu verfasste die Vorinstanz eine Kurzbiographie des Beschuldigten, sie machte Ausführungen zur Situation seit der Untersuchungshaft, welche vom 7. Oktober 2016 bis zum 18. Oktober 2016 dauerte, und zur darauffolgenden vorsorglichen Unterbringung in einer offenen und geschlossenen Erziehungseinrichtung.