__ erfolgten Gewalttätigkeiten des Beschuldigten gegenüber J.________, dem anschliessenden Filzen durch die Gruppierung und der stets bedrohlichen Übermachtstellung dieser Gruppierung war diese Drohung durchaus ernst zu nehmen. Die durch die gesamte Tätergruppe (darunter auch der Beschuldigte) bereits auf der T.________ aufgebaute und anschliessend aufrecht erhaltene Bedrohungssituation sowie die verbale Androhungen von Gefahr gegenüber Leib und Leben durch Y.________ vor dem Domizil von J.________ waren letztlich kausal dafür, dass J.________ zu diesem „Angebot“ bereit war bzw. keine andere Möglichkeit sah.