Dabei wurden den Opfern diverse Verletzungen zugefügt und ihnen verschiedene Gegenstände, darunter JBL Bluetooth Boxen sowie ein Rucksack samt Inhalt (5 Zigarettenpackungen, ein Portemonnaie mit CHF 50.00 Notengeld und CHF 20.00 Hartgeld, eine UBS Bankkundenkarte, eine Krankenkassenkarte, ein GA, ein Schülerausweis, zwei Mobiltelefonladegeräte und ein Mobile Charger) entwendet. Seitens des Beschuldigten ist beweismässig erstellt, dass sich der Beschuldigte an der Auseinandersetzung beteiligte - mindestens dadurch, dass er durch seine Präsenz als Teil der grösseren Gruppierung die Übermachtstellung der