Dadurch, dass er anfangs selber versuchte, sich das Zigarettenpack durch Wegreissen anzueignen, dass er hierauf gewalttätig wurde und anschliessend mit der Gruppe mitging, hielt er diese Drohkulisse aufrecht bzw. war an der Übermachtstellung der Tätergruppe mittäterschaftlich beteiligt. In Bezug auf das Zigarettenpack hatte der Beschuldigte von Anfang an den Vorsatz, sich dieses anzueignen und hielt diesen Vorsatz durch das Mitgehen bis am Schluss aufrecht. In Bezug auf das Cap billigte er das Verhalten der anderen Gruppenmitglieder und machte sich das Verhalten und den Vorsatz der anderen zu eigen.