Dieser gewaltsame Erstkontakt durch den Beschuldigten, das darauffolgende Dazustossen seiner Kollegen in deutlicher Überzahl und die verbalen Drohungen führten zum Aufbau einer Drohkulisse, welche dazu führte, dass die Opfer auf Aufforderung hin den Tätern zum W.________ folgten, sich filzen und ein Zigarettenpack und ein Cap wegnehmen liessen. Die beiden Privatkläger C.________ und J.________ sind weder freiwillig in Richtung W.________ mitgegangen, noch haben sie sich freiwillig durchsuchen bzw. sich ihre Zigaretten und den Hut abnehmen lassen.