Diese Aussagen sind allerdings mit Vorsicht und mit Blick auf die weiteren Beweismittel zu würdigen. So erfolgten diese Aussagen erst ein Jahr nach dem Vorfall, weshalb in der Zwischenzeit eine Absprache mit dem Beschuldigten hätte erfolgen können. Weiter ist S.________ in Bezug auf diesen Vorwurf selber einer der möglichen Mittäter. Allerdings ist hierzu festzuhalten, dass sich S.________ mit seinen Aussagen selber belastete, indem er zugab, die Velopneus aufgeschlitzt zu haben. Unter diesem Aspekt wäre es äussert seltsam, wenn er im gleichen Zug dann jemand anderes fälschlicherweise entlasten würde.