Der Beschuldigte bestritt eine Beteiligung, namentlich dass die Vorfälle geplant gewesen seien und dass das Messer ihm gehört haben soll. Die Verteidigung führte aus, dass das durch die Leitung Jugendanwaltschaft neu eingereichte Beweismittel (Einvernahme von S.________) den Beschuldigten entlasten würde. Auf der Überwachungskamera sei erkennbar, dass sich der Beschuldigte sofort von den Tatorten entfernt habe, als er gesehen habe, dass einer Autoreifen aufschlitzte. Der Beschuldigte sei nur in der Umgebung gewesen, habe aber nicht mitgemacht, weshalb ein Freispruch zu erfolgen habe.