42 ner der Täter die Pneus zerstochen habe, seien die anderen „Schmiere“ gestanden. Für die Tat sei das Messer von A.________ benutzt worden. 11.2 Bestrittener und unbestrittener Sachverhalt Unbestritten ist einzig, dass der Beschuldigte sich jeweils vor Ort befunden hat. Der Beschuldigte bestritt eine Beteiligung, namentlich dass die Vorfälle geplant gewesen seien und dass das Messer ihm gehört haben soll.