41 AG.________ entfernt habe, sind die Aussagen des Beschuldigten, wonach er während der Schlägerei bei AG.________ auf einem Bänkli gewesen sei und sich nicht an der Schlägerei beteiligt habe, als Schutzbehauptungen zu werten. Seine Kollegen AA.________ und von AC.________ führten aus, dass der Beschuldigte an der Schlägerei beteiligt war.