__ AE.________ machte nur einmal Aussagen zu diesem Vorfall, dies jedoch direkt in Anschluss an den Vorfall. In der polizeilichen Einvernahme machte sie detaillierte Aussagen insbesondere auch in Bezug auf den Hauptangreifer. Sie schilderte detailliert und glaubhaft, wie ihre Gruppe die Taschen zeigen mussten und dass sie bedroht worden seien - unter anderem damit, ihnen die Flasche über den Kopf zu schlagen oder sie umzubringen oder niederzustechen (pag. 1217 Z. 26 ff.). Auch zeigte sie auf, dass nachdem einem ihrer Kollegen das Natel entwendet wurde und dieser versucht habe das Gerät wiederzuerlangen, die Schlägerei begonnen habe (pag.