_ sind nachvollziehbar und detailliert. Die Absicht der grösseren Gruppierung gab er, in Übereinstimmung mit den Aussagen von G.________ damit an, dass sie sie hätten ausnehmen und berauben wollen (pag. 1141 Z. 46 ff.). Ebenfalls gab er detailliert an, was ihm abhandenkam (pag. 1141 Z. 48 ff., pag. 1142 Z. 102 ff., pag. 1143 Z. 158 ff.). Es sind keine Hinweise ersichtlich, welche darauf hindeuten, dass die gemachten Aussagen nicht der Wahrheit entsprechen würden. Das Jugendgericht stellt somit für den Angriff auf H._____