_ F.________ beschrieb den Vorfall auf ihn und seine Kollegen nachvollziehbar und eingebettet ins dynamische Geschehen. Auch in Bezug auf die drei Angreifer, welche insbesondere auch auf ihn eingeschlagen habe, machte er detaillierte Aussagen. Es sind keine Hinweise ersichtlich, welche darauf hindeuten würden, dass die gemachten Aussagen nicht der Wahrheit entsprechen. A.________ wurde in der Einvernahme von F.________ nicht namentlich erwähnt. Das Jugendgericht stellt somit für den Angriff auf F.________ auf dessen Aussagen ab. d) H.________ Die Schilderungen von H.________ sind nachvollziehbar und detailliert.