Etwas später führte er aus, dass er nicht gesehen habe will, wie der Beschuldigte geschlagen habe. Sein verändertes Aussageverhalten passt dazu, dass es sich innerhalb einer Gruppierung nicht gehört, sich gegenseitig zu verpfeifen (vgl. auch Aussagen Z.________, pag. 593). AA.________ bestätigt grundsätzlich, dass der Beschuldigte in irgendeiner Form an der Auseinandersetzung beteiligt gewesen ist, insbesondere dass er nicht auf dem Bänkli bei AG.________ gewesen war. Es ist nicht ersichtlich, weshalb er diesbezüglich lügen sollte. Die Aussagen von AA.