So gab er – womöglich im Glauben, mit dieser Version zum Ablauf durchzukommen - an, dass der kleineren Gruppe das Handy gestohlen und diese mit den Worten „ig bringe di um“ bedroht worden sei und dass die grössere Gruppierung die Kleinere angegriffen habe (pag. 1011). In der zweiten Einvernahme bestätigte er, dass Leute ausgenommen worden seien (pag. 1018). In der letzten Einvernahme bei der Jugendanwaltschaft fügte er in Bezug auf den Beschuldigten an, dass dieser auf der T.________ dabei gewesen sei. Er wisse jedoch nicht, ob dieser an der Schlägerei beteiligt gewesen sei (pag. 1058).