Dabei zeigte er ein ähnliches Aussageverhalten wie der Beschuldigte. Er gab in jeder seiner Einvernahme wieder eine etwas andere Version des Vorfalls an. Zu Beginn bestritt er jegliche Teilnahme (pag. 1013) und meinte, er sei auf einer Bank bei einer Frau gewesen (pag. 1011). In der zweiten Einvernahme machte er geltend, dass sie versucht hätten, AC.________ daran zu hindern, mit einer Flasche in die Masse zu rennen. Dies sei ihnen jedoch nicht gelungen (pag. 1020). Diese Aussage stimmt im Übrigen mit der Aussage von AC.________ überein, wonach seine Kollegen ihn festgehalten hätten (pag.