Dieser sei dazugekommen, als es hektisch geworden sei (pag. 996.5). AC.________ machte darin nun zum ersten Mal geltend, dass der Beschuldigte versucht habe, Parteien auseinander zu nehmen und er nicht gesehen habe, dass er geschlagen habe. Der Beschuldigte habe jemanden gestossen (pag. 996.6). Die tatnahen Aussagen von AC.________ enthalten durchaus mehrere Realkennzeichen. So gab er den Vorfall zu, erzählte recht detailliert und belastete sich selber schwer. Anlässlich der tatnahen Aussagen will er auch gesehen haben, wie sich der Beschuldigte an der Schlägerei beteiligt hat.