Mitten drin habe sich der Beschuldigte befunden, so die Aussagen von AC.________ in seiner vierten Einvernahme. Auch führte er an, dass er gesehen habe, wie der Beschuldigte einen Faustschlag ausgeteilt habe (pag. 972). In der fünften Einvernahme bestätigt er nochmals, dass alle ausser AA.________, welcher auf AG.________ aufgepasst habe, zugeschlagen hätten (pag. 993). Auf A.________ angesprochen, gab er dann an, dass er glaube, dass dieser auch geschlagen habe (pag. 993). In seiner letzten Einvernahme, rund neun Monate später, bestätigt er nochmals die Teilnahme des Beschuldigten an der Schlägerei. Dieser sei dazugekommen, als es hektisch geworden sei (pag.