__ Gang, wo er gemäss eigenen Angaben zusammen mit AG.________ der Chef gewesen sei, an, dass A.________ ein Gangmitglied sei (pag. 943, pag. 955). In Bezug auf die Rolle bzw. Beteiligung des Beschuldigten machte AC.________ im Laufe der Einvernahmen unterschiedliche Aussagen. In seiner ersten Einvernahme sagte er aus, dass A.________ sich an der Schlägerei beteiligt habe (pag. 940). Ausführlicher erwähnte er den Beschuldigten bzw. seinen Tatbeitrag an der am selben Tag stattgefundenen zweiten Einvernahme. Darin gab er nämlich an, dass A.________ sich geschlagen bzw. Blut an den Händen gehabt habe (pag. 954). Mitten drin habe sich der Beschuldigte befunden, so die Aussagen von AC.