In seiner ersten Einvernahme schilderte er auch die räumliche Nähe der Schlägerei zur Gruppe mit den Worten, dass alles nahe beieinander gewesen sei (pag. 937). Dies bestätigte er auch in der Einvernahme vom 31. Oktober 2016, indem er angab, dass die Schlägerei rund um die Sitzbank stattgefunden habe, auf welcher AG.________ gesessen sei (pag. 972). In seiner ersten Einvernahme führte AC.________ weiter anhand des Tatbeitrages von AI.________, dem Bruder von Z.________, eindrücklich aus, dass es um