35 Der Beschuldigte wurde insgesamt fünfmal zu diesem Vorfall einvernommen. Dabei änderten seine Aussagen bei jeder Einvernahme. So gab er zu Beginn noch an, dass an diesem Abend nichts Aussergewöhnliches passiert sei (pag. 903) bzw. er nichts zu diesem Vorfall wisse und nicht beteiligt gewesen sei (pag. 909). Später sagte er aus, dass er erst dazugekommen sei, als die anderen schon auseinander gelaufen seien (pag. 918). Erst in der vierten Einvernahme gestand er, dass er sich zusammen mit AA.________, Z.________, AC.