698 ff.). Weiter stimmen der Rapport Kriminaltechnischer Dienst (pag. 708 ff.) und das rechtsmedizinische Gutachten zur körperlichen Untersuchung (pag. 730 ff.) mit dem vom Opfer beschriebenen Tathergang sowie den daraus resultierenden Verletzungen überein. Die objektiven Beweismittel lassen jedoch keine weiteren Rückschlüsse auf den konkreten Tathergang und die Beteiligungen zu. 10.5.2 Aussagen des Beschuldigten In Bezug auf das allgemeine Aussageverhalten wird auf die vorangehenden Aussagewürdigungen des Beschuldigten zu den beiden zeitlich vorgelagerten Vorfällen verwiesen.